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   VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19   

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VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19 (https://dejure.org/2020,12872)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.04.2020 - 12 K 225.19 (https://dejure.org/2020,12872)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. April 2020 - 12 K 225.19 (https://dejure.org/2020,12872)
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  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Unabhängig davon führen etwaige Ausbildungsdefizite aber ohnehin im Allgemeinen nicht zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 -, juris, Rn. 26 ff.).

    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung oder Unterrichtung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, sind, dürfte dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 2).

    Zudem wäre der Kläger ohnehin nicht nur gehalten gewesen, etwaige Ausbildungsdefizite vorzubringen, sondern er hätte die vermeintlichen Mängel deutlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung rügen müssen (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 7; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 388a).

    Dies hätte im Zweifel bedeutet, dass er die Prüfung ausdrücklich unter dem Vorbehalt hätte ablegen müssen, dass er seine rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen dem Prüfungsergebnis gegebenenfalls als Rechtsmangel entgegenhalten werde (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Dies hätte im Zweifel bedeutet, dass er die Prüfung ausdrücklich unter dem Vorbehalt hätte ablegen müssen, dass er seine rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen dem Prüfungsergebnis gegebenenfalls als Rechtsmangel entgegenhalten werde (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1993 - 15 A 1163/91

    Prüfung ohne Vorbehalt; Befangenheit des Prüfers; Anlaß zur Befangenheit des

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Unterzieht er sich der Prüfung jedoch ohne einen solchen Vorbehalt, so verbietet es die Pflicht zur Gleichbehandlung aller Prüflinge, ihm auf die erst nachträglich erhobene Befangenheitsrüge eine zusätzliche Prüfungschance einzuräumen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 1993 - 15 A 1163/91 -, juris, Rn. 26ff.; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 352).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind jedoch Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - juris, insb. Rn. 55 ff.; BVerfGE 84, 34 (53 ff.); BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, juris, Rn. 26; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 166 Rn. 8).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind jedoch Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - juris, insb. Rn. 55 ff.; BVerfGE 84, 34 (53 ff.); BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind jedoch Fachfragen, die einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - juris, insb. Rn. 55 ff.; BVerfGE 84, 34 (53 ff.); BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 6 B 121.98 -, juris, Rn. 8; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 166 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 6 A 179/17

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Klageverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (vgl. zu Rügepflichten bei mangelhafter Ausbildung OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. August 2018 - 6 A 179/17 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 6 A 1699/15

    Wiederholungsbegehren einer polizeilichen Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2020 - 12 K 225.19
    Unabhängig davon führen etwaige Ausbildungsdefizite aber ohnehin im Allgemeinen nicht zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 -, juris, Rn. 26 ff.).
  • VG Berlin, 06.08.2015 - 12 L 269.15

    Durchführung einer Lehrveranstaltung

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